Die neue E-Auto-Förderung 2026
bis zu 6.000 €¹ Prämie
Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride: Jetzt Förderung sichern!
Sie denken über den Kauf oder das Leasing eines neuen Elektroautos nach? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt!
Die Bundesregierung hat 2026 erneut eine staatliche Förderung für den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen eingeführt.
Besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren von den neuen, sozial gestaffelten Förderkonditionen. Gewerbekunden können vom staatlichen Investitionsbooster für elektrisch betriebene Fahrzeuge profitieren.
Nutzen Sie die Chance, nachhaltig und zukunftssicher mobil zu sein, laufende Kosten zu senken und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren.
Jetzt informieren, Förderung sichern und elektrisch durchstarten!
Wie hoch ist die Förderung?
Die staatliche Förderung gilt ausschließlich für Privatkunden und orientiert sich am zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sowie den im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren.
1. Einkommensgrenze
- Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 €
- Für max. zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €
2. Basisförderung
- 3.000 Euro für Elektrofahrzeuge
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride
3. Zusätzliche Förderung
- 1.000 € für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 € bis 60.000 € liegt
- 2.000 € für Haushalte, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
4. Kinderzuschlag
- 500 € pro Kind, maximal 1.000 € insgesamt
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) – reine Elektroautos.
• Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender, sofern sie bestimmte technische Kriterien erfüllen.
Wichtig: Gebrauchte Elektroautos sind derzeit nicht förderfähig, die Förderung gilt nur für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026.
E-Förderung
Weitere Informationen zur neuen E‑Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
¹ Nur für Privatkunden. Die staatliche Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Hinweis zur staatlichen Förderung: Bitte beachten Sie, dass die ASA Gruppe keine Beratung zur Förderfähigkeit oder zur Antragstellung anbietet. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Beantragung und der Erhalt möglicher Fördermittel liegen in Ihrer Verantwortung.